US-LLC gründen: 6 typische Anwendungsfälle und Fallstudien
Die US-LLC (Limited Liability Company) zählt zu den flexibelsten und zugleich diskretesten Gesellschaftsformen weltweit. Entsprechend ziehen viele Unternehmer und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz diese amerikanische Rechtsform in Betracht, sei es für geschäftliche Vorhaben im Ausland, zur Steueroptimierung oder zum Vermögensschutz. Die Agentur LLC Starten, spezialisiert auf US-LLC-Gründungen im deutschsprachigen Raum, stellt in diesem Artikel sechs typische Anwendungsfälle vor, in denen die Gründung einer US-LLC sinnvoll sein kann. Wir beleuchten dabei jeden Fall in einer eigenen Fallstudie, um informativ und neutral aufzuzeigen, welche Vorteile die LLC bietet und worauf geachtet werden sollte.
Fallstudie 1: Digitaler Nomade auf Weltreise
Szenario: Ein digitaler Nomade aus Deutschland begibt sich auf eine Weltreise und hat keinen festen Wohnsitz mehr. Sein Online-Business möchte er währenddessen weiterführen. Er sucht nach einer flexiblen Unternehmensform, um international Rechnungen zu stellen, Zahlungen zu empfangen und rechtlich abgesichert zu sein. Idealerweise ohne an einen bestimmten Staat gebunden zu sein. Hier kommt die US-LLC ins Spiel.
Vorteile für den digitalen Nomaden: Die US-LLC passt perfekt zum Lebensstil eines Dauerreisenden. Sie ist schnell gegründet und erfordert kein Mindestkapital, was den Einstieg sehr niedrigschwellig macht. Die Verwaltung ist unkompliziert, es gibt keine Pflicht zur doppelten Buchführung oder aufwändige Jahresabschlüsse, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht meist aus. Zudem erlaubt die LLC eine globale Geschäftsabwicklung: Der Nomade kann problemlos Geschäftskonten bei US-Banken eröffnen oder Dienste wie Mercury und Wise nutzen, um Zahlungen international abzuwickeln. Die Haftungsbeschränkung schützt sein persönliches Vermögen, da im Ernstfall nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Ein entscheidender Pluspunkt ist die steuerliche Situation. Als digitaler Nomade mit aufgegebenem Wohnsitz kann der Unternehmer legal steuerfrei um die Welt reisen, während er seine Einkünfte über die US-LLC erzielt. Da er in keinem Land mehr als Steuerinländer gilt und die LLC in den USA als sogenanntes Disregarded Entity (bei nur einem Gesellschafter) behandelt werden kann, fällt weder in den USA noch in einem Heimatland Einkommensteuer an. Wichtig ist hierbei, dass die LLC keine Betriebsstätte in den USA unterhält und keine US-Kunden direkt bedient, so bleibt die US-Besteuerung aus. In diesem Konstrukt fließen die Gewinne der LLC direkt an den Gesellschafter (Pass-Through) und werden mangels Steuerpflicht des Nomaden nirgendwo besteuert. Dieses Szenario klingt nach einem Traum für Steuerflüchtlinge, ist aber tatsächlich legal möglich, sofern wirklich kein steuerlicher Wohnsitz besteht.
Worauf achten? So verlockend völlige Steuerfreiheit ist, der Nomade muss darauf achten, wirklich alle Wohnsitzbindungen zu kappen. Würde er z.B. in Deutschland noch als steuerlich ansässig gelten, müsste er seine weltweiten LLC-Einkünfte weiterhin dem deutschen Fiskus melden. Glücklicherweise haben echte Dauerreisende es hier einfacher: Wer nirgends länger sesshaft ist, kann die LLC tatsächlich steuerfrei nutzen. Dennoch sollte der Nomade die gesetzlichen Meldepflichten nicht ignorieren, etwa die Auskunftspflichten gegenüber deutschen Behörden, falls er doch wieder dort gemeldet ist. Insgesamt zeigt diese Fallstudie, dass eine US-LLC für digitale Nomaden ein nahezu ideales Instrument sein kann, um ortsunabhängig, rechtssicher und steuerlich effizient ein Business zu betreiben.
Fallstudie 2: Auswanderer im Niedrigsteuerland
Szenario: Eine Privatperson wandert aus Deutschland nach Bulgarien aus, einem Land mit einem der niedrigsten Einkommensteuersätze Europas (10 %). Sie möchte dort ihren neuen Wohnsitz aufbauen und gleichzeitig ihre bestehenden Online-Dienstleistungen für internationale Kunden fortführen. Ihr Ziel ist es, die steuerliche Belastung deutlich zu reduzieren, ohne dabei auf eine solide rechtliche Struktur zu verzichten.
Vorteile im Niedrigsteuerland: Bulgarien ist besonders interessant, weil es innerhalb der EU liegt und dennoch eine sehr geringe Steuerbelastung bietet. Die Kombination aus EU-Mitgliedschaft, niedrigen Steuern und einfacher Verwaltung macht das Land zu einer attraktiven Basis für Unternehmer. Durch die Gründung einer US-LLC kann die Auswanderin ihre internationalen Umsätze professionell abwickeln und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile Bulgariens nutzen.
Die LLC selbst bleibt in den USA steuerlich transparent, solange sie keine US-Kunden betreut oder eine US-Betriebsstätte unterhält. Das bedeutet: Die Gewinne werden nicht in den USA, sondern ausschließlich im Wohnsitzland versteuert. Da Bulgarien eine pauschale Einkommenssteuer von nur 10 % erhebt, zahlt die Unternehmerin effektiv nur diesen geringen Satz auf ihre weltweiten Einkünfte. Sie spart damit im Vergleich zu Deutschland rund zwei Drittel der früheren Steuerlast.
Neben der Steuerersparnis profitiert sie von der hohen internationalen Akzeptanz einer US-Firma. Die LLC ermöglicht den Zugang zu US-Bankkonten, Zahlungsdienstleistern und internationalen Geschäftspartnern, alles unter einer seriösen, amerikanischen Unternehmensidentität. Rechnungen können in US-Dollar gestellt und globale Kunden problemlos bedient werden.
Worauf achten? Wichtig ist, dass die Person ihren Wohnsitz tatsächlich nach Bulgarien verlegt und keine steuerliche Bindung mehr zu Deutschland besteht. Andernfalls könnte das deutsche Finanzamt weiterhin Anspruch auf die Einkünfte erheben. Auch sollte geprüft werden, ob die LLC korrekt als „transparent“ behandelt wird und die Gewinne direkt dem Eigentümer zugeordnet werden. Mit der richtigen Struktur und professioneller Begleitung lässt sich eine US-LLC in Bulgarien hervorragend einsetzen, um ein legales, steueroptimiertes Geschäftsmodell zu betreiben, bei maximaler Flexibilität und minimaler Bürokratie.
Fallstudie 3: Auswanderer in einem Land mit Territorialbesteuerung
Szenario: Ein Selbständiger verlegt seinen Wohnsitz nach Panama, Malaysia oder ein anderes Land mit Territorialbesteuerung. In solchen Ländern wird nur das Einkommen besteuert, das im Land selbst erwirtschaftet wird. Einkommen, das aus dem Ausland stammt, bleibt dagegen steuerfrei. Der Auswanderer möchte nun eine US-LLC nutzen, um seine internationalen Einkünfte abzuwickeln. Welche Möglichkeiten eröffnen sich dadurch?
Vorteile in territorial besteuernden Ländern: In Staaten mit Territorialbesteuerung kann die Kombination mit einer US-LLC äußerst attraktiv sein. Beispiel Panama: Erzielt der Unternehmer Einkünfte über seine US-LLC, während er in Panama lebt, bleiben diese Einkünfte in Panama vollständig steuerfrei, da sie nicht im Inland erwirtschaftet wurden. Ähnliches gilt für Länder wie Malaysia, Paraguay oder Georgien, die ebenfalls nur Inlandseinkommen besteuern. Es spielt oft keine Rolle, wie lange man sich in dem jeweiligen Staat aufhält – die übliche 183-Tage-Regel greift hier nicht, solange das Einkommen ausländischer Herkunft ist. Somit kann der Auswanderer dauerhaft im neuen Wohnsitzland leben und trotzdem Auslandseinkünfte steuerfrei vereinnahmen, indem er seine Geschäfte über die LLC abwickelt. Die US-LLC dient gewissermaßen als juristische Heimat des Geschäfts außerhalb des Wohnsitzstaates. Solange die LLC keine lokale Betriebsstätte im Wohnsitzland unterhält und der Auswanderer lokal keine steuerpflichtigen Aktivitäten setzt, bleibt das Auslandseinkommen für den Wohnsitzstaat unsichtbar.
Darüber hinaus genießt der Unternehmer auch hier die allgemeinen LLC-Vorteile: einfache internationale Zahlungsverarbeitung, hohe Privatsphäre und Anonymität (da viele US-Bundesstaaten keine Gesellschafter im öffentlichen Register aufführen), sowie das Renommee, das eine US-Firma mit sich bringt. Gerade in Ländern, die eventuell weniger entwickelte Bankensysteme haben, kann ein Konto bei einer US-Bank über die LLC ein großer Vorteil sein.
Worauf achten? Obwohl Territorialbesteuerung verlockend klingt, darf man die rechtlichen Feinheiten nicht übersehen. Zunächst muss der Status im Wohnsitzland klar sein, einige Länder könnten trotz Territorialbesteuerung steuerliche Meldungen verlangen oder gewisse Arten von Auslandseinkünften doch erfassen. Wichtig ist auch hier: Die LLC-Gründung sollte idealerweise nach dem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum erfolgen, um Probleme mit deutschen Vorschriften (z.B. Wegzugsbesteuerung oder Nachversteuerung) zu vermeiden. Außerdem sollte man prüfen, ob Geschäftsaktivitäten wirklich als ausländisch gelten. Werden zum Beispiel Dienstleistungen an Kunden in aller Welt erbracht, ist das unproblematisch. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man weiterhin viele Kunden im alten Heimatland hat: In manchen Fällen können Quellensteuern oder besondere Regelungen greifen, wenn Rechnungen an inländische Firmen gestellt werden. Insgesamt bestätigt diese Fallstudie, dass eine US-LLC vor allem in Kombination mit territorial besteuernden Wohnsitzländern eine legale Möglichkeit bietet, weltweites Einkommen steuerfrei zu generieren, sofern man die Spielregeln in beiden Ländern beachtet.
Fallstudie 4: Privatperson aus Deutschland baut eine US-Bonität auf
Szenario: Eine Privatperson in Deutschland plant künftig evtl. in die USA auszuwandern oder dort zu investieren. Sie hat gehört, dass in den USA ein guter Credit Score (Bonität) wichtig ist, um Kredite zu bekommen, sei es für Immobilien, Geschäftsvorhaben oder einfach für hohe Kreditkartenlimits. Doch ohne Wohnsitz und Social Security Number (SSN) ist es für Ausländer schwierig, am US-Finanzsystem teilzunehmen. Hier kommt die Idee ins Spiel, über eine US-LLC einen Einstieg in das amerikanische Finanzsystem zu finden.
Vorteile beim Creditaufbau: Durch die Gründung einer US-LLC kann die Person zunächst eine amerikanische Steuernummer für die Gesellschaft (EIN) erhalten und im Zuge dessen häufig auch für sich persönlich eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) beantragen. Mit dieser persönlichen Steuernummer eröffnen sich plötzlich Möglichkeiten: Man kann z.B. amerikanische Kreditkarten beantragen, die oft höhere Kreditlimits und attraktive Bonusprogramme (Vielfliegermeilen, Cashback etc.) bieten. Indem man eine Kreditkarte oder kleinere Kredite in den USA nutzt und zuverlässig zurückzahlt, beginnt sich langsam ein positiver Credit Score aufzubauen. Dieser Bonitätsscore wird bei zukünftigen Vorhaben, etwa einer Immobilienfinanzierung in den USA oder der Gründung einer US-Corporation – Gold wert sein, da man schon über eine finanzielle Vertrauenshistorie verfügt.
Zudem erlaubt die US-LLC dem deutschen Anleger, US-Bankkonten zu eröffnen. Dienste wie Mercury oder traditionelle Banken geben LLC-Inhabern Zugang zu USD-Konten mit Einlagensicherung. Über solche Konten kann er am US-Zahlungsverkehr teilnehmen, Daueraufträge einrichten und ggf. auch erste Geschäftsbeziehungen knüpfen. All dies trägt dazu bei, im Hintergrund eine Finanzidentität in den USA aufzubauen, ohne physisch dort zu sein. Sollte die Person später tatsächlich in die USA umziehen, startet sie mit dem Vorteil eines vorhandenen Bank- und Bonitätsprofils, was z.B. die Wohnungssuche (Vermieter prüfen oft den Credit Score) oder die Aufnahme größerer Kredite erheblich erleichtert.
Worauf achten? Der Aufbau eines US-Credit Scores erfordert Geduld und Disziplin. Nicht jede Bank oder jeder Kartenanbieter vergibt Kredite an jemanden ohne US-Wohnsitz, hier ist ggf. Recherche nötig, welche Optionen mit ITIN verfügbar sind. Einige Fintech-Anbieter und spezielle Kreditkarten (teils gesichert durch Kautionen) sind jedoch gezielt auf Expats und LLC-Inhaber zugeschnitten. Wichtig ist, die Kreditlinien umsichtig zu nutzen und Rechnungen pünktlich zu begleichen, um den Score kontinuierlich zu verbessern. Zudem müssen alle durch die LLC erzielten Einkünfte, sofern welche anfallen, ordnungsgemäß in Deutschland deklariert werden, solange man dort steuerpflichtig ist. Der Hauptzweck in diesem Szenario ist allerdings der Aufbau von Bonität, nicht das Erwirtschaften großer Gewinne, sodass steuerlich oft kaum etwas anfällt. Die Fallstudie zeigt, dass eine US-LLC für Privatpersonen ein nützliches Sprungbrett sein kann, um sich finanziell in den USA zu etablieren – langfristig eine lohnende Strategie für Auswanderungspläne oder Investitionsvorhaben.
Fallstudie 5: Deutsches Unternehmen mit US-Tochtergesellschaft
Szenario: Ein mittelständisches deutsches Unternehmen plant, in den US-Markt einzutreten. Statt direkt in den USA aktiv zu werden, möchte es eine Tochtergesellschaft in den USA gründen, um lokal präsent zu sein, sei es, um dort Kunden zu betreuen, einen Online-Shop für US-Kunden zu betreiben oder einfach die Marke in Nordamerika zu etablieren. Als Rechtsform kommt eine LLC in Betracht, die zu 100% vom deutschen Mutterunternehmen gehalten wird.
Vorteile einer US-LLC als Tochter: Aus Sicht deutscher Investoren sind die Vereinigten Staaten ein attraktiver Standort, da die Gründungsformalitäten einfach und flexibel sind. Eine LLC kann je nach Bundesstaat online innerhalb weniger Tage gegründet werden, ohne die Notwendigkeit, vor Ort zu sein. Das deutsche Unternehmen profitiert davon, indem es schnell eine rechtlich selbstständige Einheit in den USA schafft, ohne monatelange Bürokratie. Diese Tochtergesellschaft bringt einen wichtigen Haftungsvorteil: Die deutsche Mutter wird durch den sogenannten Abschirmeffekt geschützt – sie haftet nicht direkt für die Verbindlichkeiten der US-Tochter und umgekehrt. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Schulden in den USA bleibt das Risiko im amerikanischen Unternehmensteil begrenzt.
Daneben verbessert eine US-LLC als Tochterfirma die Marktchancen erheblich. Viele US-Geschäftspartner und Kunden bevorzugen es, mit einer lokalen US-Gesellschaft Geschäfte zu machen, statt mit einer ausländischen Firma. Mit einer LLC kann das deutsche Unternehmen unter einem lokal registrierten Namen auftreten, US-Verträge abschließen, an US-Ausschreibungen teilnehmen und sogar lokale Mitarbeiter einstellen, falls nötig. Besonders im E-Commerce (z.B. Amazon FBA) ist eine US-Einheit oft Voraussetzung, um auf .com-Plattformen vollumfänglich agieren zu können. Auch Bankkonten in den USA lassen sich nur auf eine lokale Gesellschaft deutlich leichter eröffnen. Kurz: Die LLC fungiert als Brückenkopf im US-Markt.
Worauf achten? Bei der Gründung einer US-Tochter müssen sowohl US-amerikanische als auch deutsche Vorschriften im Blick bleiben. Die LLC kann in den USA als Personengesellschaft besteuert werden (Pass-Through) oder auf Antrag wie eine Corporation, hier sollte das Unternehmen strategisch planen, was steuerlich vorteilhafter ist. Gewinne der US-LLC, die an die deutsche Mutter fließen, unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Besteuerung, wobei Doppelbesteuerungsabkommen Entlastung schaffen können. Wichtig ist, dass die Geschäftsleitung der LLC nicht de facto in Deutschland erfolgt, sonst könnte das deutsche Finanzamt argumentieren, dass der Ort der Geschäftsführung in Deutschland liegt und die US-Gesellschaft hier steuerpflichtig wird. Im Klartext: Das Tagesgeschäft sollte idealerweise ein verantwortlicher Mitarbeiter in den USA oder zumindest außerhalb Deutschlands führen, um Doppelbesteuerung oder steuerliche Komplikationen zu vermeiden. Zudem ist zu beachten, dass eine LLC aus deutscher Sicht je nach Ausgestaltung als transparente Personengesellschaft gelten kann. Die korrekte steuerliche Einordnung der LLC im deutschen Steuerrecht (Stichwort Betriebsstätte, Hinzurechnungsbesteuerung) sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Mit sorgfältiger Planung und Beratung steht einer erfolgreichen Expansion via US-LLC jedoch nichts im Wege. Diese Fallstudie verdeutlicht, dass deutsche Unternehmen mit einer LLC-Tochter schnell und flexibel im amerikanischen Markt Fuß fassen können, mit rechtlicher Sicherheit und ohne unnötigen Verwaltungsballast.
Fallstudie 6: Privatperson betreibt Vermögensschutz
Szenario: Eine vermögende Privatperson aus Deutschland sorgt sich um den Schutz ihres privaten Vermögens. Sie möchte Teile ihres Kapitals, sei es Barvermögen, Krypto-Guthaben oder Immobilien vor möglichen Zugriffen schützen. Gründe dafür können sein: Angst vor ungerechtfertigten Gläubigerforderungen, allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit oder der Wunsch nach Privatsphäre. Eine US-LLC (etwa in Wyoming oder Delaware) wird in Erwägung gezogen, um diese Vermögenswerte zu halten und zu schützen.
Vorteile für den Vermögensschutz: Die US-LLC gilt im Bereich Asset Protection als ausgesprochen wirkungsvolles Werkzeug. In bestimmten Bundesstaaten, z.B. Wyoming, bietet sie Anonymität und Diskretion: Es existieren keine öffentlichen Register der Gesellschafter und Eigentümer, und die USA beteiligen sich nicht am automatischen OECD-Informationsaustausch über Finanzkonten. Das bedeutet, dass die Beteiligung der Person an der LLC für Außenstehende kaum ersichtlich ist. Ihre Vermögenswerte sind über die LLC nicht unmittelbar mit ihrem Namen verknüpft. Selbstverständlich muss sie gegenüber dem deutschen Finanzamt alle erforderlichen Angaben machen; doch ein neugieriger Dritter (z.B. ein Gläubiger oder auch datensammelnde Institutionen) kann nicht einfach herausfinden, welche Werte in der LLC liegen.
Darüber hinaus bietet die LLC einen erheblichen Haftungsschutz. Vermögensgegenstände, die in die LLC eingebracht wurden, sind rechtlich von dem Privatvermögen getrennt. Kommt es zu einer persönlichen Haftungssituation (etwa durch einen Unfall oder eine private Insolvenz), kann ein Gläubiger nicht ohne Weiteres auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Gerade bei einer korrekt strukturierten LLC greift der sogenannte Charging Order-Schutz: Gläubiger können maximal Ansprüche auf Ausschüttungen erwirken, aber nicht die Vermögenswerte der LLC selbst verwerten Dieser Schutzmechanismus gilt in den USA als ausgesprochen stark, in Wyoming etwa stärker als in nahezu jeder europäischen Rechtsordnung. Zusätzlich kann man im Rahmen des Operating Agreements der LLC weitere Klauseln einbauen, die den Zugriff Erschwerenden (beispielsweise Beschränkungen für Abtretungen von Anteilen).
Ein weiterer Vorteil ist, dass die USA international nicht als klassisches Offshore-Steuerparadies abgestempelt werden. US-LLCs genießen ein seriöses Image, was dazu führt, dass Banken oder Geschäftspartner kaum Vorurteile haben. Während eine Briefkastengesellschaft auf den Cayman Islands Misstrauen erregen mag, wird eine Wyoming LLC häufig als legitimes Vehikel angesehen. Das vereinfacht z.B. das Eröffnen von Bankkonten oder das Investieren über die LLC erheblich. Kombiniert mit der steuerlichen Flexibilität (die LLC kann steuerlich transparent sein oder auf Wunsch als eigenständiger Steuerpflichtiger gelten), ergibt sich eine sehr anpassungsfähige Struktur, die der Person erlaubt, ihr Vermögen international zu streuen und zugleich zu schützen.
Worauf achten? Trotz aller Vorteile muss klar sein: Eine US-LLC ist kein Freibrief für illegale Machenschaften. Deutsche Meldepflichten, etwa für Auslandsbankkonten oder Beteiligungen bleiben bestehen und müssen erfüllt werden. Auch ist Vermögensschutz kein Ersatz für ausreichende Versicherung oder eine solide Finanzplanung; er ist vielmehr ein zusätzlicher Sicherheitsbaustein. Die Person sollte sicherstellen, dass die LLC korrekt aufgesetzt ist (ggf. mit professioneller Hilfe), damit im Ernstfall die Haftungsabgrenzung auch wirklich greift. Wichtig ist auch die jurisdiktionsübergreifende Dimension: Wenn ein deutscher Gläubiger einen Titel erwirkt, kann er zwar nicht direkt in den USA vollstrecken, aber es bedarf eines weiteren Verfahrens zur Anerkennung des Urteils, dieser Zeitvorteil kann zur Verhandlungsbasis werden. Die Fallstudie macht deutlich, dass eine US-LLC, vor allem in Kombination mit vermögensschützenden US-Bundesstaaten wie Wyoming ein hervorragendes Instrument für internationalen Vermögensschutz darstellt. Sie bietet Haftungsbegrenzung, Anonymität, flexible Gestaltung und hohe Rechtssicherheit in einem. In einer Welt, in der staatliche Zugriffe und Abgaben drohen, verschafft eine solche Struktur dem Einzelnen ein Stück mehr Kontrolle über das eigene Vermögen.
Fazit: Die US-LLC als vielseitiges Werkzeug – aber kein Allheilmittel
Die oben beschriebenen Fallstudien zeigen, dass eine US-LLC in sehr unterschiedlichen Situationen große Vorteile bieten kann , von der Steueroptimierung für Auswanderer über den erleichterten Marktzugang für Unternehmen bis hin zum persönlichen Vermögensschutz. Tatsächlich bietet die US-LLC ein Maximum an Flexibilität, Privatsphäre und internationaler Nutzbarkeit. Für Auswanderer mit klar definiertem Wohnsitz außerhalb des DACH-Raums, für digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz oder für Personen, die auf diskrete Vermögensverwaltung setzen, kann sie ein echter Game Changer sein. Doch man darf die LLC nicht falsch verstehen: Wer weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt und unüberlegt Strukturen baut, kann böse Überraschungen erleben. Steuerliche Pflichten im Heimatland, Meldevorschriften und rechtliche Fallstricke bestehen weiterhin. Ohne sorgfältige Planung und Beratung ist die vermeintliche 0%-Steuer-Lösung schnell dahin.
Die US-LLC ist kein Allheilmittel, aber ein mächtiges Werkzeug, wenn man es richtig einsetzt. Jeder der genannten Anwendungsfälle erfordert eine individuelle Betrachtung und oft die Unterstützung von Experten. LLC Starten steht Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite, von der Wahl des geeigneten Bundesstaates über die Gründung bis hin zu Fragen der steuerlichen Compliance im In- und Ausland. Mit klaren Fakten, einer sauberen Strategie und professioneller Begleitung kann die Gründung einer US-LLC genau der Schlüssel sein, der Ihnen mehr Freiheit, weniger Steuern und höhere Rechtssicherheit in Ihrem unternehmerischen oder privaten Handeln ermöglicht. In diesem Sinne: Die US-LLC ist kein Freifahrtschein, aber in den richtigen Händen ein erstklassiges Werkzeug für Ihre internationalen Pläne.
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