Mit einer US LLC eine Thai Limited Company gründen – so bleibst du 100 % Eigentümer
Viele Ausländer träumen davon, in Thailand ein eigenes Unternehmen zu gründen – sei es für Dienstleistungen, Handel oder E-Commerce. Doch die Realität sieht oft ernüchternd aus: Als Ausländer darfst du eine Thai Limited Company nur zu maximal 49 % besitzen. Die Mehrheit (51 %) muss in thailändischer Hand liegen.
Für viele Unternehmer ist das unattraktiv, da man so nicht die volle Kontrolle über sein Business behält. Zwar greifen manche auf sogenannte Nominee Shareholder zurück, doch das ist rechtlich riskant und kann im schlimmsten Fall zur Ungültigkeit der Firma führen.
Die gute Nachricht: Mit einer US LLC und dem US-Thailand Friendship Treaty kannst du eine Thai Limited Company zu 100 % selbst besitzen – und das ganz legal. Der Trick: Du gründest dafür zwei US LLCs, die als Gesellschafter auftreten.
Ausgangssituation: Problem für Ausländer in Thailand
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Eine Thai Limited Company erlaubt Ausländern normalerweise nur 49 % Eigentum.
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Mindestens 51 % müssen thailändische Anteilseigner sein.
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Viele Ausländer nutzen daher „Nominee Shareholder“ – was rechtlich riskant ist.
Wer volle Kontrolle über seine Firma behalten möchte, braucht eine legale Alternative.
Lösung: Die US LLC als Shareholder
Eine US LLC (Limited Liability Company) kann in Thailand als juristische Person auftreten und Anteile an einer Thai Limited Company halten.
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Mit dem US-Thailand Friendship Treaty erhalten US-Unternehmen das Recht, in vielen Branchen 100 % Eigentum an einer Thai Limited Company zu halten.
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Damit umgehst du die Beschränkung von 49 %.
Warum du zwei US LLCs benötigst
Nach thailändischem Recht braucht eine Limited Company mindestens zwei Gesellschafter (Shareholder).
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Gründest du nur eine LLC, reicht das nicht.
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Lösung: Du gründest zwei US LLCs, die beide dir gehören.
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Diese LLCs werden als Shareholder eingetragen → Damit bist du indirekt 100 % Eigentümer.
Voraussetzungen für die Gründung
Um eine Thai Limited Company mit US LLCs als Eigentümer zu registrieren, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
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Firmenname: Muss einzigartig sein und beim Department of Business Development (DBD) in Thailand registriert werden.
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Adresse in Thailand: Eine lokale Geschäftsadresse ist Pflicht.
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Gesellschafter: Mindestens 2 Gesellschafter erforderlich → deshalb 2 US LLCs.
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Registered Director: Mindestens 1 Director, kann Thai oder US-Bürger sein.
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Stammkapital: Für die Foreign Business License (FBL) werden mindestens 3 Mio. THB empfohlen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Zwei US LLCs gründen
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Wahl des Bundesstaates (z. B. Wyoming oder Delaware).
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EIN (Employer Identification Number) beantragen.
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Registered Agent und US-Adresse sichern.
Schritt 2: Thai Limited Company vorbereiten
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Firmennamen beim DBD prüfen & reservieren.
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Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen einreichen.
Schritt 3: US LLCs als Shareholder eintragen
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Beide LLCs treten als Gesellschafter auf.
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Dadurch erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben und bleibst alleiniger Eigentümer.
Schritt 4: Lizenzen beantragen (je nach Branche)
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Für viele Geschäftstätigkeiten ist eine Foreign Business License (FBL) erforderlich.
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Alternative: BOI-Förderung (Board of Investment), falls deine Branche förderfähig ist.
Vorteile dieser Struktur
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100 % Eigentum – keine thailändischen Anteilseigner nötig
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Volle Kontrolle über Management & Finanzen
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Rechtssicherheit statt riskante Nominee-Strukturen
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Zugang zu internationalen Banken & Zahlungsanbietern
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Steueroptimierung möglich (je nach Wohnsitzland und LLC-Struktur)
Häufige Fragen (FAQ)
Warum brauche ich zwei LLCs?
Weil nach thailändischem Recht mindestens 2 Gesellschafter vorgeschrieben sind. Mit zwei US LLCs erfüllst du diese Vorgabe, bleibst aber zu 100 % Eigentümer.
Brauche ich ein Visum, wenn ich die Firma besitze?
Ja. Für die operative Tätigkeit in Thailand benötigst du ein Geschäfts- oder Arbeitsvisum.
Gilt das US-Thailand Friendship Treaty für alle Branchen?
Nein. Ausgenommen sind z. B. Landwirtschaft, Medien und Transport. In den meisten Service- und Handelsbranchen greift es aber.
Fazit
Die Kombination aus zwei US LLCs und dem US-Thailand Friendship Treaty ist der Schlüssel, um in Thailand eine Limited Company mit 100 % Eigentum zu gründen.
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Kein Risiko mit Nominee-Shareholdern
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Volle rechtliche Kontrolle
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Internationale Bank- und Geschäftsmöglichkeiten
Wer langfristig in Thailand ein Unternehmen führen möchte, sollte dieses Modell ernsthaft in Betracht ziehen.

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