Diese Staatsbürgerschaften sind von der US-LLC-Gründung ausgeschlossen
Die Gründung einer US-LLC bietet viele Vorteile: steuerliche Flexibilität, internationale Geschäftsmöglichkeiten und eine schnelle Online-Abwicklung. Doch nicht jede Staatsbürgerschaft ist dazu berechtigt, eine LLC in den USA zu gründen.
In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Nationalitäten aktuell von der LLC-Gründung ausgeschlossen sind – und was du als Betroffener tun kannst.
Staatsbürgerschaften, die keine US-LLC gründen dürfen
Aufgrund von US-Sanktionsgesetzen und Embargos ist es Bürgern bestimmter Länder nicht erlaubt, eine Limited Liability Company (LLC) in den USA zu gründen oder zu besitzen. Die folgenden Nationalitäten sind aktuell ausgeschlossen:
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Russland
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Nordkorea
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Kuba
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Syrien
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Libanon
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Iran
Diese Einschränkungen gelten unabhängig davon, ob du in einem anderen Land wohnst – maßgeblich ist allein deine Staatsangehörigkeit.
Warum gibt es diese Einschränkungen?
Die USA unterliegen strengen Vorschriften der OFAC (Office of Foreign Assets Control). Dieses Amt reguliert Finanz- und Handelsbeziehungen mit bestimmten Ländern und Personen, die auf der sogenannten „Sanctions List“ stehen.
Wenn du die Staatsangehörigkeit eines sanktionierten Landes hast, darf dir weder ein US-Register noch ein Registered Agent bei der Gründung einer US-Gesellschaft helfen.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Wenn du die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder hast, aber dennoch im Ausland lebst oder z. B. eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, gibt es in seltenen Fällen Ausnahmen. Dazu zählen z. B.:
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Du besitzt zusätzlich eine zweite Staatsangehörigkeit (z. B. EU-Pass)
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Du bist dauerhaft im Ausland wohnhaft und kannst dies nachweisen
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Du hast eine spezielle OFAC-Ausnahmegenehmigung beantragt (selten und langwierig)
In der Regel ist es jedoch ratsam, sich nicht für eine LLC zu bewerben, wenn man ausschließlich eine sanktionierte Staatsangehörigkeit besitzt.
Alternative Lösungen
Falls du betroffen bist, kannst du je nach Aufenthaltsland und Zielen auch folgende Optionen prüfen:
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Firmengründung in anderen Ländern:
z. B. Estland (E-Residency), Vereinigte Arabische Emirate, Georgien -
Geschäftspartner oder Co-Founder:
Ein nicht-betroffener Partner kann offiziell gründen, du agierst beratend
Fazit:
Die Gründung einer US-LLC ist nicht für alle Staatsangehörigkeiten möglich. Wenn du aus Russland, Nordkorea, Kuba, Syrien, Libanon oder dem Iran kommst, gelten aktuell strikte Ausschlüsse. Informiere dich vor der Gründung über aktuelle Vorschriften – oder lasse dich professionell beraten, ob in deinem Fall Ausnahmen möglich sind.

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