Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – was Unternehmer und digitale Nomaden wissen müssen
Immer mehr Unternehmer und digitale Nomaden arbeiten international: Kunden in Europa, Bankkonto in den USA, Wohnsitz in Asien. Doch schnell kommt die Frage auf: Muss ich in zwei Ländern Steuern zahlen?
Genau hier kommt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ins Spiel. Es sorgt dafür, dass du nicht doppelt zur Kasse gebeten wirst – und gibt dir Klarheit, welches Land deine Einkünfte besteuern darf.
In diesem Artikel erfährst du, wie ein DBA funktioniert, warum es für dich als Gründer oder Nomade wichtig ist, und welche Länder entsprechende Abkommen haben.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel: Vermeidung der doppelten Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
Beispiel:
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Du wohnst in Deutschland, hast aber eine US LLC.
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Ohne DBA könnte Deutschland deine Gewinne besteuern, und die USA auch.
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Mit DBA wird festgelegt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
Es gibt zwei Methoden:
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Freistellungsmethode: Einkünfte im Ausland werden in Deutschland freigestellt, beeinflussen aber deinen Steuersatz (Progressionsvorbehalt).
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Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf deine deutsche Steuer angerechnet.
Warum ein DBA für Unternehmer wichtig ist
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Du vermeidest doppelte Steuerbelastung.
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Du weißt genau, welches Land deine Einkünfte besteuert.
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Internationale Geschäfte werden einfacher und kalkulierbarer.
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Besonders für digitale Nomaden und Gründer mit US LLC oder Offshore-Strukturen ist das DBA ein zentraler Baustein.
Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen (Stand: 1. Januar 2025)
Wichtiger Hinweis: Der Status von DBA kann sich ändern. Die verbindliche, aktuelle Gesamtliste veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Prüfe dort vor Veröffentlichung immer den neuesten Stand.
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Europa: Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz, Niederlande, Polen, Tschechien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Vereinigtes Königreich.
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Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko.
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Asien: China, Indien, Japan, Südkorea, Singapur, Thailand, Indonesien, Vietnam.
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Nahost: Türkei, Israel.
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Lateinamerika: Argentinien, Chile, Mexiko.
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Afrika: Südafrika, Ägypten, Tunesien, Marokko.
Kein DBA mit Deutschland (Beispiele):
Praktisches Beispiel: Digitaler Nomade mit US LLC
Angenommen, du lebst in Thailand und hast eine US LLC.
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Deine Kunden sitzen in Deutschland.
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In den USA zahlst du keine Steuern, solange deine LLC keine Einkünfte „mit US-Bezug“ hat.
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Ohne DBA könnte Deutschland sagen: „Dein Welteinkommen ist steuerpflichtig.“
Dank des DBA kannst du aber nachweisen, wo du steuerlich ansässig bist. Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung stellst du sicher, dass nur ein Land deine Einkünfte besteuert.
Häufige Missverständnisse
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„Mit einer US LLC zahle ich gar keine Steuern.“ → Nur korrekt, wenn du auch keinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hast.
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„Das DBA schützt automatisch.“ → Nein, du musst es aktiv anwenden und Nachweise einreichen.
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„Alle Länder haben ein DBA miteinander.“ → Falsch, viele Steueroasen haben kein Abkommen.
Fazit: Doppelbesteuerungsabkommen = Sicherheit für internationale Unternehmer
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Ein DBA ist für Unternehmer mit internationalem Setup unverzichtbar.
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Es sorgt dafür, dass du nicht doppelt besteuert wirst.
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Besonders als digitaler Nomade oder LLC-Gründer solltest du vor Gründung oder Wohnsitzwechsel prüfen, ob ein DBA existiert.
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Tipp: Lass dich steuerlich beraten, um die Vorteile optimal zu nutzen.

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