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Wegzugsbesteuerung in Deutschland: Das musst du wissen



Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) betrifft dich, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland ins Ausland verlegst und dabei Anteile an Kapitalgesellschaften besitzt.

Schon ab 1 % Beteiligung (z. B. an einer GmbH, UG, AG oder auch einer ausländischen Gesellschaft wie einer US-LLC) unterstellt das Finanzamt, dass du deine Anteile verkauft hast – auch wenn das gar nicht der Fall ist.

Das bedeutet: Auf die stillen Reserven in deinen Anteilen wird eine fiktive Steuer fällig.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Du bist betroffen, wenn:

  • du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst,

  • du in den letzten 10 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst,

  • und du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst.

Besonders kritisch ist das für Unternehmer, Gesellschafter oder Investoren, die ihre Firma international aufstellen wollen.

Wie wird die Steuer berechnet?

Das Finanzamt berechnet den fiktiven Veräußerungsgewinn so:

1. Aktueller Marktwert deiner Anteile (z. B. Wert deiner GmbH-Anteile).

2. Abzüglich deiner Anschaffungskosten.

3. Auf diesen Betrag wird dann die Abgeltungssteuer von 25 % (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) angewendet.

Das kann schnell zu einer hohen Steuerlast führen – obwohl du gar kein Geld in der Hand hast.

Gibt es Ausnahmen oder Gestaltungsmöglichkeiten?

Ja, es gibt Möglichkeiten, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden oder zumindest zu verschieben:

  • Umzug innerhalb der EU/EWR: Hier kannst du die Steuer aufschieben, solange du deine Anteile nicht verkaufst.

  • Ratenzahlung: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Steuerlast über mehrere Jahre verteilt zahlen.

  • Rechtzeitige Umstrukturierung: Durch geschickte gesellschaftsrechtliche Gestaltung kannst du deine Steuerlast oft deutlich reduzieren.

  • Gründung im Ausland (z. B. US-LLC): Hier solltest du dich frühzeitig beraten lassen, damit keine unnötigen Steuern entstehen.

Reformen und aktuelle Entwicklungen

Die Wegzugsbesteuerung wurde in den letzten Jahren immer wieder verschärft.
Vor allem der Wegfall unbegrenzter Stundungsmöglichkeiten außerhalb der EU/EWR macht es heute noch wichtiger, rechtzeitig zu planen.

Fazit: Frühzeitig planen spart Steuern

Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland kann dich hart treffen, wenn du ohne Planung ins Ausland ziehst.
Gerade als Unternehmer oder Investor solltest du unbedingt frühzeitig deine Steuerstrategie aufsetzen.

Tipp: Lass dich vor deinem Wegzug von einem spezialisierten Steuerberater beraten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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