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Reisen mit US-LLC und Kind in Deutschland – wie sieht die Steuer aus, wenn man abgemeldet ist?



Viele digitale Nomaden entscheiden sich für die Gründung einer US-LLC, um weltweit ortsunabhängig arbeiten zu können. Doch was passiert steuerlich, wenn man zwar selbst nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, aber das eigene Kind dort lebt?

1. Abmeldung aus Deutschland – ein entscheidender Schritt

Mit der offiziellen Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Das bedeutet:

  • Dein weltweites Einkommen wird in Deutschland nicht mehr automatisch besteuert.

  • Gewinne deiner US-LLC fallen somit nicht in die deutsche Steuerpflicht – solange kein weiterer Anknüpfungspunkt nach Deutschland besteht.

2. Kind in Deutschland = steuerlicher Risikofaktor?

Auch wenn du nicht mehr gemeldet bist, kann das Finanzamt prüfen, ob dein Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland liegt.

Entscheidende Faktoren sind:

  • Wie oft und wie lange besuchst du dein Kind in Deutschland?

  • Hast du dort noch eine eigene Wohnung oder dauerhaft zugängliche Unterkunft?

  • Besteht eine enge persönliche Bindung, die über reine Unterhaltszahlungen hinausgeht?

Kurz gesagt: Wenn du nur für kurze Besuche in Deutschland bist, spricht vieles dafür, dass dein Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Verbringst du jedoch viele Monate im Jahr dort, könnte Deutschland auch ohne Anmeldung versuchen, eine Steuerpflicht zu begründen.

3. US-LLC und internationale Besteuerung

Für internationale Gründer gilt:

  • In den USA zahlst du als Nicht-Resident in der Regel keine Steuern, solange du keine „US Trade or Business“ hast.

  • Deine LLC wird „transparent“ behandelt, d. h. die Gewinne fließen direkt an dich.

  • Steuerpflicht entsteht daher in deinem tatsächlichen Ansässigkeitsstaat – also dem Land, in dem du dich überwiegend aufhältst und steuerlich registriert bist.

4. Unterhalt und Familienverpflichtungen

  • Unterhaltszahlungen an dein Kind in Deutschland kannst du steuerlich meist nicht mehr geltend machen, da du dort nicht ansässig bist.

  • Gleichzeitig zeigen Zahlungen und regelmäßige Besuche zwar eine Bindung, reichen aber in der Regel nicht aus, um daraus allein eine Steuerpflicht abzuleiten.

5. Beispiel aus der Praxis

  • Du bist offiziell in Deutschland abgemeldet.

  • Deine US-LLC erwirtschaftet 100.000 € Gewinn.

  • Du reist durch Asien und Lateinamerika, ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

  • Dein Kind lebt in Deutschland bei der Mutter, du besuchst es zweimal im Jahr für einige Wochen.

Ergebnis: Deutschland kann deine LLC-Gewinne nicht besteuern. Entscheidend ist nur, ob du in deinem Aufenthaltsland steuerpflichtig wirst.

6. Fazit

Eine US-LLC bleibt auch für digitale Nomaden mit Kind in Deutschland ein steuerlich attraktives Modell – solange man abgemeldet ist und den Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlagert hat.

  • Deutschland kann nur zugreifen, wenn du wieder eine Art Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründest.

  • Unterhaltszahlungen allein reichen nicht für eine Steuerpflicht.

  • Wichtig ist, dass du im Ausland einen klaren steuerlichen Status hast, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wer sich unsicher ist, sollte eine Beratung im internationalen Steuerrecht nutzen, um die eigene Situation rechtssicher zu gestalten.

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