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US-LLC in Deutschland: Chancen, Grenzen und wichtige Fakten



Die US-LLC (Limited Liability Company) ist eine in den USA sehr beliebte Rechtsform – bekannt für ihre Flexibilität, den geringen Verwaltungsaufwand und den Haftungsschutz. Viele Auswanderer und Unternehmer im steuerlich günstigen Ausland nutzen sie bereits. Doch wie sieht es aus, wenn man in Deutschland lebt und hier unbeschränkt steuerpflichtig ist?
Hat eine US-LLC auch hier Vorteile – und wenn ja, welche?

In diesem Artikel erfährst du, warum eine US-LLC in Deutschland keine steuerlichen Vorteile bringt, in welchen Fällen sie trotzdem interessant sein kann und welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind.

Keine steuerlichen Vorteile in Deutschland

Wer in Deutschland lebt und hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss wissen:
Eine US-LLC senkt deine Steuerlast in Deutschland nicht.
Alle Gewinne müssen regulär in Deutschland versteuert werden – genauso wie bei einer deutschen Kapital- oder Personengesellschaft.

Steuervorteile durch eine US-LLC entstehen nur, wenn du ins Ausland umziehst und dort steuerlich ansässig wirst. Die bloße Gründung einer „Auslandsgesellschaft“ reicht dafür nicht aus.

Gründe für eine US-LLC in Deutschland (außerhalb der Steuer)

Trotz fehlender Steuervorteile gibt es drei mögliche Gründe, warum eine US-LLC in Deutschland interessant sein kann:

1. Haftungsschutz ohne hohes Stammkapital
Wer selbstständig ist, aber keine GmbH gründen will (wegen des Stammkapitals von 25.000 € oder der komplexeren UG-Struktur), kann mit einer US-LLC ebenfalls einen Haftungsmantel schaffen – oft einfacher und günstiger.

2. Internationales Image
Eine LLC wirkt internationaler als GmbH oder UG. Gerade bei Kunden im Ausland kann diese Außenwirkung professioneller und globaler erscheinen.

3. Vermögensschutz durch den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag
Laut dem Abkommen von 1953 genießen US-Gesellschaften in Deutschland besonderen Schutz. Im Fall einer Enteignung muss die Gesellschaft großzügig entschädigt werden – ein Aspekt, der für manche Unternehmer und Investoren beruhigend sein kann.

Was ist eine LLC überhaupt?

Die Limited Liability Company ist eine hybride Rechtsform:

  • Gesellschaftsrechtlich eine Kapitalgesellschaft (Haftungsschutz)

  • Steuerlich wird sie wie eine Personengesellschaft behandelt

In den USA zahlt die LLC selbst in der Regel keine Einkommenssteuer. Die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet (ähnlich einer deutschen KG).

Für Einzelgesellschafter-LLCs (Single Member LLCs) gilt:
Aus Sicht der US-Steuerbehörde IRS ist sie eine „Disregarded Entity“. Das bedeutet, dass keine separate Steuererklärung für die Gesellschaft in den USA notwendig ist, wenn der Eigentümer im Ausland lebt und die LLC keine Betriebsstätte in den USA hat.

Für in Deutschland lebende Eigentümer heißt das:

  • Keine US-Steuern

  • Keine US-Buchführungspflichten

  • Alle Steuern werden in Deutschland gezahlt

Rechtliche Besonderheiten: Gründungstheorie & Sitztheorie

Normalerweise gilt in Deutschland die Sitztheorie:
Eine ausländische Gesellschaft, die außerhalb der EU gegründet wurde und dort keine Betriebsstätte hat, wird in Deutschland oft nicht anerkannt und wie eine OHG behandelt – inklusive voller persönlicher Haftung.

Die US-LLC ist hier eine Ausnahme.
Der Freundschaftsvertrag von 1953 zwischen Deutschland und den USA sorgt dafür, dass bei US-Gesellschaften die Gründungstheorie gilt.
Das bedeutet:

  • Die LLC kann ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben

  • Sie wird dennoch nach US-Recht anerkannt

  • Keine Betriebsstätte in den USA erforderlich

Anmeldung und Pflichten in Deutschland

Wenn du mit deiner LLC in Deutschland aktiv Geschäfte machst (z. B. Kunden, Rechnungen, Verkauf), musst du:

  • Die LLC als selbstständige Niederlassung ins deutsche Handelsregister eintragen lassen

  • Eine Umsatzsteuer-ID beantragen

  • Dich beim Finanzamt anmelden

Für reine Besitzgesellschaften (z. B. Immobilienhaltung) ist ein Handelsregistereintrag nicht zwingend nötig.

Wichtig:
Damit das Finanzamt deine LLC als Personengesellschaft einstuft (und nicht als Kapitalgesellschaft), müssen bestimmte Formulierungen im Operating Agreement stehen – z. B. zur Übertragbarkeit von Anteilen und zur Trennung von Management und Eigentümern.

Verwaltungsaufwand in den USA

Auch wenn keine US-Steuern anfallen, gibt es zwei Pflichten:

1. Annual Report beim Gründungsstaat (Bestätigung der Registerdaten)

2. Form 5472 beim IRS (Meldung des Jahresumsatzes)

Diese Aufgaben lassen sich oft komplett an einen Serviceanbieter auslagern.

Fazit: Für wen lohnt sich eine US-LLC in Deutschland?

Für die meisten Unternehmer in Deutschland sind GmbH, UG oder Einzelunternehmen die naheliegenderen Optionen.
Eine US-LLC kann jedoch sinnvoll sein, wenn:

  • Du Haftungsschutz ohne deutsches Stammkapital möchtest

  • Dir ein internationales Image wichtig ist

  • Du Wert auf zusätzlichen Vermögensschutz legst

Steuerliche Vorteile gibt es in Deutschland nicht – die Motivation muss also woanders liegen.

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